PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzepte zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte

Seit dem 1. Januar 2020 regelt die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Mindestanforderungen an die Personalausstattung in den Krankenhäusern der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.

Das IQTIG wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 14. Mai 2020 mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte und die Quartalsberichte.

Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit sind ebenso Teil der Beauftragung.
Für das Erfassungsjahr 2023 wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept umfassend überarbeitet. Hierbei dient ein Musterbericht als Vorlage für die Erstellung der Quartalsberichte zum Erfassungsjahr 2023 gemäß PPP-RL.

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