PPP-RL: Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) hat zum Ziel, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Versorgung festzulegen. Sie regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage.
Mit dem Beschluss des GBA vom 14. Mai 2020 wurde das IQTIG mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt.
In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen.
Die Nachweispflichten gelten für alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln.
Downloads
Q1/2025 / 17.11.2025 / 8 MB
Q2/2025 / 02.02.2026 / 18 MB
Q3/2025 / 31.01.2026 / 18 MB
Q4/2025 / 30.04.2026 / 17 MB
Frühere Veröffentlichungen
Erfassungsjahr 2024
-
Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2024)
21.11.2025 / 12 MB
bis Erfassungsjahr 2023
Erfassungsjahr 2023
-
Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2023)
12.07.2024 / 9 MB
Erfassungsjahr 2022
-
Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2022)
V01 / 22.09.2023 / 11 MB
Erfassungsjahr 2021
-
Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2021)
01.01.2023 / 7 MB