PPP-RL: Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) hat zum Ziel, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Versorgung festzulegen. Sie regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage.
Mit dem Beschluss des GBA vom 14. Mai 2020 wurde das IQTIG mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt.

In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen.
Die Nachweispflichten gelten für alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln.

Downloads

  • Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2025)

    pdf Q1/2025 / 17.11.2025 / 8 MB

  • Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2025)

    pdf Q2/2025 / 02.02.2026 / 18 MB

  • Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2025)

    pdf Q3/2025 / 31.01.2026 / 18 MB

  • Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2025)

    pdf Q4/2025 / 30.04.2026 / 17 MB

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